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Thema: CROWDFUNDING – Rechtliche Fragen

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  1. #1
    Hi IndependetArt,

    ich versuche einfach mal grob auf deine Fragen einzugehen. Bitte sieh dies nur als eine grobe Richtung, nicht als ausführliche Beratung. Wie du ja auch schon geschrieben hast, solltest du einen Steuerberater deines Vertrauens aufsuchen, wenn du nicht auf unerwünschte Briefe vom Finanzamt stehst .

    Zu deinem ersten Punkt:
    Wenn du ein Crowdfunding betreibst, wirst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Unternehmer werden - ich glaube nämlich nicht das du eine GmbH dafür gründen wirst - falls das überhaupt mit Crowdfunding erlaubt ist ^^
    Dann muss unterschieden werden zwischen Gewerbetreibender und Freiberufler. Als Freiberufler musst du bestimmte Kriterien erfüllen, die sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und den dazugehörigen Schriftsammlungen ergeben.
    Wichtigstes Kriterium ist wohl die wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit. In deinem Fall kann gesagt werden, dass du zwar Komponist / Autor (so wie ich das mitbekommen habe) bist - die Dinge aber wohl selber vertreiben willst. Damit steht dann nicht mehr die künstlerische Arbeit im Vordergrund, sondern eine gewerbliche. Somit würde ich dich nicht als Freiberufler sehen sondern als Gewerbetreibenden.

    Auswirkungen auf dein Studium wird es nicht haben, aber auf deinen Status bei der Krankenkasse. Sollte dein Status als Student angezweifelt werden, weil der Großteil deiner Energie in dein Unternehmen fließt, dann musst du dich freiwillig versichern. Und das wird deutlich teurer sein als dein aktueller Beitrag.


    Nun zu deinem zweiten Punkt:
    Steuerlich muss unterschieden werden zwischen deinem Unternehmen und dir als Privatperson.
    Du als Privatperson musst auf deine Einkünfte Einkommensteuer bezahlen. Diese richten sich nach dem Gewinn aus deinem Unternehmen und deinen restlichen Einkünften. Da du als Student mit hoher Wahrscheinlichkeit keine anderen Einkünfte haben wirst, ist der Gewinn deines Unternehmens wohl Bemessungsgrundlage für die Steuer. Da gilt dann die einfache Rechnung: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
    Sollte der unter dem Grundfreibetrag (9.000,00 €) oder etwas darüber liegen, wirst du keine Einkommensteuer bezahlen müssen.
    Einen Minijob darfst du gerne ausführen, dieser ist bei dem Empfänger steuerfrei und muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

    Nun zum Unternehmen, hier wirst du auf die Gewerbesteuer (wenn du Gewerbetreibender und kein Freiberufler bist) und Umsatzsteuer treffen.
    Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn du mit deinem Gewinn über 24.500,00 € liegst.

    Umsatzsteuer kommt auf deinen Status an, du hast ja bereits die Kleinunternehmerregelung erwähnt.
    Hier gilt, dein Crowdfunding darf 17.500,00 € nicht überschreiten. Ansonsten landest du in der Steuerpflicht mit 19%. Das splitten auf zwei Jahre ist nur möglich, wenn das Geld auch über zwei Jahre verteilt fließt. Bekommst du das gesamte Geld in einem Jahr, dann hast du "verloren". Dann ist alles Geld, was du vereinnahmst, inklusive 19% Umsatzsteuer. Als Beispiel, jemand unterstützt dich mit 119,00 €, dann hast du nur 100,00 € in der Tasche und musst 19,00 € an das Finanzamt abführen.
    _______________________________

    Das sind so erst mal die groben Ideen, die ich dir auf den Weg mitgebe. Und ich hoffe, du kannst ein wenig damit anfangen.

    Viele Grüße

    EDIT:
    Wenn du in unserem Discord bist, dann kannst du mich da auch noch mal kurz anschreiben

    Geändert von Schnorro (19.11.2017 um 20:20 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat
    [...]die technische Ausstattung der Uni, die ich mehr oder weniger benötige, um den Soundtrack zu komponieren.
    Nutzt du das dann nicht kommerziell? Ist das erlaubt/geklärt?

  3. #3
    Hatte auch mal kurz gegooglet. Umsatzsteuer gibt es wohl die schon genannte Regelung mit den 175000. In der Regel ist bei Crowdfunding mit Belohnung (diese Belohnungstiers auf den Seiten die es da so gibt) es wie ein Kaufvertrag - also kommerziell. Da kommt man auch nich drum rum über der Grenze dann. Ohne solche Belohnungen hinge es wohl auch wieder davon ab, ob man das Produkt später kommerziell vertreibt.

    Wer rein ohne Gegenleistung Geld einnimmt für ein Produkt das er dann produziert aber später kostenlos abgibt ... das dürfte ein Sonderfall sein. Aber darum handelt es sich hier wohl auch nicht. (Alleiln schon da ich mir kaum vorstellen kann, dass man ohn die Rewards irgendwas geben würd wird man wohl diese Art von Crowdfunding machen müssen.)

    (So weit das, was ich auch aus dem ikosom-Artikel hatte den ich spontan bei Google auch fand.)


    Interessanter dürfte es beim Gewinn werden. Rechnerisch wäre es ja am Cleversten, wenn man die Einnahmen (die wohl direkt am Anfang zufließen) auf die gesamte Produktionsdauer (langer Zeitraum) verteilt. Und dann eher kleilner Gewinn rauskommt. In ner rein privaten (für sich selber) Berechnung würde man das auch so handhaben. Aber da bin ich im Handelsrecht nich mehr so fit, wie man das steuerlich handhabt.

    Könnte gut sein, dass da im ersten Monat erst mal hoher Gewinn versteuert werden müsste. (Und in den Restmonaten hat man dann Verlust kriegt darüber aber keine "negative Steuer" zurück.)
    Edit: Wobei ... eigentlich steht dem dann auch gleich die Forderung gegenüber, da die Crowdfunder ja auch den Reward kriegen - den man ihnen sonst wenn sie ihn nich als Belohnung bekämen verkaufen würde. Der nen Gegenwert hat. Also auch wenn noch gar nich das Game existiert und man noch nich geleistet hat besteht ja ne Forderung darauf.


    Edit: Das hier ist recht interessant. Über Google gefunden:
    https://www.magniclight.com/en/extras/84-crowdfunding
    Weiß aber nich wie alt das ist. Und ob das nich bei jedem Finanzamt anders gesehen werden könnte. Steuerberater oder direkt beim Finanzamt fragen könnte helfen. Aber das sind dann auch wieder Spezialfälle wo es um ein Produkt geht, das verschickt wurde glaub.

    Geändert von PeteS (20.11.2017 um 19:13 Uhr)

  4. #4

    Hier wird nicht geterrort
    stars5
    Ich empfehle dir, User aus Deutschen Landen anzuschreiben die schon ein Crowdfunding hinter sich haben und vorsichtig mit den hier geposteten Details umzugehen. Nicht dass die prinzipiell falsch sind, aber Berichte aus erster Hand könnten dich da wahrscheinlich eher weiterbringen.

  5. #5
    Hey und danke für die bisherigen Antworten und sorry, dass ich erst jetzt antworte. Das Thema fickt meinen Kopf grad ein bisschen.

    @Schnorro
    Danke für die ausführliche Darlegung.
    Eine Nachfrage:
    Zitat Zitat
    Da gilt dann die einfache Rechnung: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
    Welche Ausgaben betrifft das? Die Ausgaben, die ich habe, um das Projekt mit welchem ich Gewinn mache zu finanzieren? Das Wäre ja eine Nullrechnung.

    PeteS
    Danke für den Link, hab ich mir durchgelesen. Da kanns einem ja echt Angst und Bange werden. ^^
    Evtl. hat das ja auch Vorteile, wie die das beschrieben haben mit nem anderen (ausländischen) Unternehmen zusammen zu arbeiten.

    Sabaku
    Ja, werd ich machen. RadicalFishGames und Cyangmou fallen mir da ein.

  6. #6
    Ich gehe einfach mal nur auf die einfachen Ausgaben ein:
    Kurz gesagt, alle Aufwendungen, die dir entstehen für dein Spiel entstehen.
    - Hardware wie PC / Laptop / Drucker / andere Gerätschaften
    - Miete, (z.B. für ein Tonstudio für einen Tag)
    - Fremdleistungen (z.B. die Freelancer)
    - Werbung (Anzeigen auf Internetseiten)
    - Bürobedarf (Papier, Ordner, ...)

    Du kannst einfach selber schauen. Ist das, was du gekauft hast, für dein Spiel / Projekt / Unternehmen? Wenn ja, dann ist es eine Ausgabe. Wenn du dir nicht sicher bist, leg es zur Seite und frag dann später deinen Steuerberater. Wenn es privat ist, dann ist es keine Ausgabe ^^

    Und ob es eine Nullrechnung ist oder nicht, ist auch wichtig. Verluste kannst du mit in Folgejahre übertragen. Wenn also irgendwann einmal Gewinne anfallen dann kann verrechnet werden .

  7. #7
    Ja hallo nochmal!

    Lang ists her, dass hier etwas passiert ist, aber ich war heute beim Steuerberater und fühle mich etwas schlauer. ^^
    Zunächst zur Rechtsform:
    Hier sind wir zu dem Schluss gekommen, dass entweder eine Anmeldung als Einzelunternehmer oder UG sinnvoll wäre. Die haben unterschiedliche Vor- u. Nachteile.

    Einzelunternehmer:
    - kostet fast nichts bei der Anmeldung und lässt sich auch relativ leicht wieder abmelden
    - wenn etwas schief geht, haftet man dabei allerdings mit seinem Privatvermögen

    UG:
    - kostet um die 500 € beim Notar
    - die "Liquidierung" ist allerdings um einiges komplizierter und kostet mehrere 1000 €
    - der Vorteil ist, dass man nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem Unternehmensvermögen haftet


    Die zentrale Frage ist also: Gibt es irgendwelche Risiken bei dem ganzen? Ich tendiere da eher zu nein, außer dass ich mir beide Hände breche und 5 Jahre nichts machen kann. Was meint ihr dazu?
    Großer Nachteil ist außerdem wie gesagt, dass man aus der UG nicht so leicht wieder raus kommt.

    Jetzt noch zu den Steuerabgaben:

    Wie Schnorro oben schon geschrieben hat, werden hier nur die tatsächlichen Einnahmen berücksichtigt, welche ich quasi in erster Linie meine Lebenserhaltungskosten sind.
    Die Steuer kann man nun hier errechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
    Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 20000 € kommt dann ein Steuerbetrag von 2.467 € raus. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Das darauffolgende Jahr habe ich ja keine Einnahmen. Deshalb bekomme ich wohl den Großteil der vorher geleisteten Abgaben zurück und das was am Ende zu zahlen ist, fällt (aus meiner Sicht) verschwindend gering aus.

    Soweit so gut. Eine Sache hab ich allerdings vergessen heute anzusprechen. Die wird hier ganz gut umrissen: https://www.startnext.com/blog/Blog-...rn~ba1255.html

    Die Frage, inwieweit auf die Perks noch Mehrwertsteuer drauf geschlagen werden muss, weil es sich um Kaufverträge handelt. Keine Ahnung, wie man das ausrechnen würde, das hab ich jetzt noch als Frage per Mail nachgereicht.

    Naja, vielleicht bringt das hier ja nicht nur mir was, sondern auch anderen, die in das Thema einsteigen wollen.

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