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Ritter
Hi IndependetArt,
ich versuche einfach mal grob auf deine Fragen einzugehen. Bitte sieh dies nur als eine grobe Richtung, nicht als ausführliche Beratung. Wie du ja auch schon geschrieben hast, solltest du einen Steuerberater deines Vertrauens aufsuchen, wenn du nicht auf unerwünschte Briefe vom Finanzamt stehst
.
Zu deinem ersten Punkt:
Wenn du ein Crowdfunding betreibst, wirst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Unternehmer werden - ich glaube nämlich nicht das du eine GmbH dafür gründen wirst - falls das überhaupt mit Crowdfunding erlaubt ist ^^
Dann muss unterschieden werden zwischen Gewerbetreibender und Freiberufler. Als Freiberufler musst du bestimmte Kriterien erfüllen, die sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) und den dazugehörigen Schriftsammlungen ergeben.
Wichtigstes Kriterium ist wohl die wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit. In deinem Fall kann gesagt werden, dass du zwar Komponist / Autor (so wie ich das mitbekommen habe) bist - die Dinge aber wohl selber vertreiben willst. Damit steht dann nicht mehr die künstlerische Arbeit im Vordergrund, sondern eine gewerbliche. Somit würde ich dich nicht als Freiberufler sehen sondern als Gewerbetreibenden.
Auswirkungen auf dein Studium wird es nicht haben, aber auf deinen Status bei der Krankenkasse. Sollte dein Status als Student angezweifelt werden, weil der Großteil deiner Energie in dein Unternehmen fließt, dann musst du dich freiwillig versichern. Und das wird deutlich teurer sein als dein aktueller Beitrag.
Nun zu deinem zweiten Punkt:
Steuerlich muss unterschieden werden zwischen deinem Unternehmen und dir als Privatperson.
Du als Privatperson musst auf deine Einkünfte Einkommensteuer bezahlen. Diese richten sich nach dem Gewinn aus deinem Unternehmen und deinen restlichen Einkünften. Da du als Student mit hoher Wahrscheinlichkeit keine anderen Einkünfte haben wirst, ist der Gewinn deines Unternehmens wohl Bemessungsgrundlage für die Steuer. Da gilt dann die einfache Rechnung: Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
Sollte der unter dem Grundfreibetrag (9.000,00 €) oder etwas darüber liegen, wirst du keine Einkommensteuer bezahlen müssen.
Einen Minijob darfst du gerne ausführen, dieser ist bei dem Empfänger steuerfrei und muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Nun zum Unternehmen, hier wirst du auf die Gewerbesteuer (wenn du Gewerbetreibender und kein Freiberufler bist) und Umsatzsteuer treffen.
Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn du mit deinem Gewinn über 24.500,00 € liegst.
Umsatzsteuer kommt auf deinen Status an, du hast ja bereits die Kleinunternehmerregelung erwähnt.
Hier gilt, dein Crowdfunding darf 17.500,00 € nicht überschreiten. Ansonsten landest du in der Steuerpflicht mit 19%. Das splitten auf zwei Jahre ist nur möglich, wenn das Geld auch über zwei Jahre verteilt fließt. Bekommst du das gesamte Geld in einem Jahr, dann hast du "verloren". Dann ist alles Geld, was du vereinnahmst, inklusive 19% Umsatzsteuer. Als Beispiel, jemand unterstützt dich mit 119,00 €, dann hast du nur 100,00 € in der Tasche und musst 19,00 € an das Finanzamt abführen.
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Das sind so erst mal die groben Ideen, die ich dir auf den Weg mitgebe. Und ich hoffe, du kannst ein wenig damit anfangen.
Viele Grüße
EDIT:
Wenn du in unserem Discord bist, dann kannst du mich da auch noch mal kurz anschreiben
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Vielen Dank

Geändert von Schnorro (19.11.2017 um 19:20 Uhr)
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